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Das Recht auf gleiche Chancen bei BehinderungKinder mit Behinderung haben das Recht auf besondere Fürsorge und Förderung, damit sie aktiv am Leben teilnehmen können. (UN-Kinderrechtskonvention Artikel 23) |
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Das Recht auf BildungKinder haben das Recht, zu lernen und eine Ausbildung zu machen, die ihren Bedürfnissen und Fähigkeiten entspricht. (UN-Kinderrechtskonvention Artikel 28) |
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Das Recht auf elterliche FürsorgeKinder haben ein Recht auf die Liebe und Fürsorge beider Eltern und auf ein sicheres Zuhause. (UN-Kinderrechtskonvention Artikel 18) |
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Das Recht auf GleichheitKinderrechte gelten für alle Kinder. Kein Kind darf wegen seiner Hautfarbe, Religion, Sprache oder weil es ein Mädchen oder Junge ist, benachteiligt werden. Die Kinderrechte müssen eingehalten und bekannt gemacht werden. (UN-Kinderrechtskonvention Artikel 2 & 4) |
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Das Recht auf Spiel, Freizeit und RuheKinder haben das Recht auf Ruhe, Freizeit, Spiel und aktive Erholung. Dazu gehören freies Spiel und selbst gewählte Freizeitbeschäftigung. (UN-Kinderrechtskonvention Artikel 31)
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Das Recht auf freie Meinungsäußerung und BeteiligungKinder haben das Recht, bei allen Fragen, die sie betreffen, mitzubestimmen und zu sagen, was sie denken. Sie haben das Recht, sich alle Informationen zu beschaffen, die sie brauchen, und ihre eigene Meinung zu verbreiten. (UN-Kinderrechtskonvention Artikel 12 & 13) |
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Das Recht auf GesundheitKinder haben das Recht, gesund zu leben. Geborgenheit zu finden und keine Not zu leiden. (UN-Kinderrechtskonvention Artikel 24) |
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Das Recht auf Schutz vor GewaltNiemand darf Kinder schlagen oder sie zu Dingen zwingen, die sie nicht wollen oder ihnen weh tun. Kinder haben das Recht auf Schutz vor Gewalt, Missbrauch und Ausbeutung. (UN-Kinderrechtskonvention Artikel 19) |
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Das Recht auf Privatsphäre und persönliche EhreKinder haben ein Recht, dass ihr Privatleben und ihre Würde geachtet werden. (UN-Kinderrechtskonvention Artikel 16) |
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Das Recht auf Schutz im Krieg und auf der FluchtKinder haben das Recht, im Krieg und in anderen Ländern Schutz und Hilfe zu erhalten. (UN-Kinderrechtskonvention Artikel 22 & 38) |
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